Partnerfreigaben

Warum die Auswahl geeigneter Partner so wichtig ist

Damit bei Ihrem Partnerprogramm Missbrauch verhindert wird achten wir darauf, dass nur „gewollte“ Partner zu Ihrem Partnerprogramm zugelassen werden, d.h. die auch die gemeinsam mit Ihnen definierten Programmbestimmungen erfüllen.

Beim Affiliate-Marketing gibt es zahlreiche Arten von Partnern. Da wäre der klassische Affiliate (Partner), der auf seiner Webseite Ihren Banner einbindet und Ihnen so kostenlos einen Branding-Effekt bietet. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Sonderfälle, worüber eine Klassifizierung der Affiliates möglich wird.

Dabei stehen Methoden im Vordergrund mit denen Affiliates die Verkaufszahlen und damit die eigenen Provisionen erhöhen:

  • SEM und Keyword-Advertising: Sollte in der Programmbeschreibung unbedingt geregelt sein, da es zwar in den Netzwerken nicht als Sonderfall behandelt wird, jedoch aber durchaus einen Sonderfall des Online-Marketings darstellt. Besonderer Augenmerk sollte auf die Sonderfälle „Brandbidding “ und „direkte Weiterleitung zum Programmbetreiber“ gelegt werden.
  • Paid-Mailer: Bei Paid-Mail-Systemen wird der Empfänger in irgendeiner Form für den Erhalt, das Öffnen, das Lesen oder den Klick auf einen Link der E-Mails belohnt. Dabei ist es egal, ob der Empfänger Incentives in Form von Punkten, Geld oder einer anderen “Währung” erhält.
  • Bonusprogramme (Paid-Back, Cash Back): Hier handelt es sich um Systeme/Anbieter, die einen Teil Ihrer erworbenen Provisionen an Dritte weitergeben – meist an Ihre Mitglieder. In welcher Form die Weitergabe erfolgt, ob als Bargeld als “Punkte” spielt hierbei keine Rolle.
  • Forced Clicks: Hier werden Klicks erzwungen. User müssen Klicks tätigen, um z.B. Content zu lesen oder andere gewünschte Aktivitäten durchzuführen.
  • Postview-Tracking: Bei diesem Verfahren werden Cookies breit gestreut. Es wird auch Cookie Dropping oder Cookie Spreading genannt. Hierbei wird eine sehr hohe Anzahl an Verkäufen dem Partner zugeschrieben. Allein durch den Aufruf des Werbemittels wird bereits der Klick unmerklich erzeugt – der User führt keinen bewussten Klick aus.
  • Ad-Netz Vermarkter: Darunter fallen alle Partner, die Werbemittel der Partnerprogramme an eigene Partner/Webmaster/Sub-Partner zur Einblendung auf deren Webseiten weitergeben und nicht auf Ihren eigenen Webseiten einblenden. Dazu gehören u.a.: Affiliate-Netzwerke, AdNetworks, Bannertausch-Ringe, Vermarkter, Layer-Anbieter, uvm.
  • Eintragsdienst: Darunter werden Service-Angebote verstanden, die im Auftrag und/oder Namen Ihrer Kunden “Dritte” bei Gewinnspielen oder anderen Angeboten registrieren/eintragen.
  • Layer-Anbieter (mit und ohne Click-URL-Aufruf): Layer-Anbieter sind gleichzeitig “Forced Click Systeme” und “Ad-Netzwerk-Vermarkter“.

Wichtig zu wissen: Eine Vielzahl dieser Maßnahmen zur Einnahmensteigerung durch den Partner (Affiliate) sind weder verboten noch ausdrücklich erlaubt. Die Netzwerke sichern sich z.B. durch die eindeutige Definition eines gültigen Klicks ab. Für Sie als Programmbetreiber empfehlen wir, eindeutig zu den Sonderfällen Stellung zu nehmen egal ob positiv oder negativ.